Deutschlandsemesterticket (DST)

Studieren. Reisen. Deutschlandweit. Als immatrikulierte*r Vollzeitstudent*in unserer Hochschule erhalten Sie das Deutschlandsemesterticket (DST) zu einem attraktiven Preis. Damit profitieren Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bundesweit. Ihr Ticket erhalten Sie über die App der S-Bahn Berlin. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum DST, zur Nutzung der App und zum Abrufen des Tickets.

Meldung von bezugsberechtigten Studierenden durch die Hochschule

Die Anmeldung zum DST läuft automatisch über das Studierendensekretariat. Zum Semesterbeginn werden alle bezugsberechtigten Studierenden an die S-Bahn Berlin gemeldet.
Voraussetzung: Ihre Immatrikulation bzw. Ihre Rückmeldung ist zur Meldung erfolgt.

Nach erfolgreicher Bearbeitung seitens der S-Bahn erfolgt eine automatische Auslösung der Bestellung und Sie erhalten eine Bestellbestätigung an Ihre Hochschulmailadresse.

Bezugsberechtigte Student*innen

Ordentlich immatrikulierte Vollzeitstudierende einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie sind zum Bezug des Deutschlandsemestertickets (DST) berechtigt. 

Die Kosten des DST sind unter aufgeschlüsselt.

Folgende Personengruppen sind nicht bezugsberechtigt:

  • Gasthörer*innen
  • Fernstudierende
  • Berufsbegleitende Studierende
  • Studierende während eines Urlaubs- oder Ausbildungssemesters
  • Studierende, welche nicht der Studierendenschaft angehören

Hinweise zur Nutzung der S-Bahn-App
  • Zur Nutzung der S-Bahn Berlin App ist ein Smartphone mit dem Betriebssystem Android 8 oder IOS 16.7 notwendig.
  • Für die Bereitstellung des DST und der Registrierung in der S-Bahn App nutzen Sie bitte ausschließlich Ihre Hochschulmailadresse.
  • Bei einer Fahrausweiskontrolle ist das Deutschlandsemesterticket auf dem Smartphone vorzuzeigen, ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und die , um Ihren Studierendenstatus nachzuweisen.
  • Unter bestimmten Umständen kann man sich vom Deutschlandsemesterticket befreien lassen. Die Befreiung vom Ticket beantragen Sie beim .
     

     

Organisatorisches






FAQ DST

Ja, es handelt sich um ein Solidaritätsmodell in der Studierendenschaft, die Abnahme ist verpflichtend für alle bezugsberechtigten Studierenden.
Eine eventuelle Nicht-Nutzung (Sie fahren Rad, wohnen in der Nähe) ist kein Befreiuungsgrund.

Unter bestimmten Umständen kann man sich vom Deutschlandsemesterticket befreien lassen. Die Befreiung vom Ticket beantragen Sie beim

Mögliche Befreiungsgründe sind:

  • eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche die Nutzung des Nahverkehrs verhindert, Schwerbehinderung oder auch zeitweilige Beeinträchtigungen, ausschließlich mit ärztlichem Attest.
  • Parallelstudium: Studierende, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme des Semestertickets immatrikuliert sind, können sich an einer Hochschule befreien lassen.
  • Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen einer Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten (Auslandssemester).
  • Studierende, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären.

Studierende weiterbildender oder berufsbegleitender Studiengängen sind nicht bezugsberechtigt und können kein Deutschlandsemesterticket (DST) erwerben. Die konsekutiven Masterstudiengänge sind davon ausgenommen.

Während des Urlaubssemesters entfällt die Bezugspflicht. Beurlaubte Studierende können kein DST erwerben.

Ihr Ticket wird lediglich mit einem monatlichen Gültigkeitsende angezeigt, es ist jedoch das ganzes Semester lang gültig. Die Ausgabe für den Folgemonat erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt automatisch, die Ansicht wird seitens der S-Bahn stets zwischen dem 24. und dem letzten Kalendertag aktualisiert.

Nein, es können keine Personen kostenfrei mitgenommen werden.

Nein, die Fahradmitnahme ist im DST leider nicht enthalten.

Kontaktieren Sie in dem Fall gerne das zur Klärung.

Bei technischen Problemen bezüglich der Nutzung der App wenden Sie sich gern an den Support der S-Bahn und nutzen hierfür bitte ausschließlich für diesen Zweck eingerichtete .

Mit dem Tag Ihrer Exmatrikulation endet Ihr Studierendenstatus und somit auch die Nutzung des DST. Das Ticket wird entsprechend gesperrt. Volle nicht genutzte Monate werden automatisch auf das Einzahlerkonto zurückerstattet.

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103