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Öffentliches Fachgespräch zum Thema „Careleaver“ im Bundestag

Rückblick

Gestern, am Mittwoch, dem 3. Dezember, führte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) ein etwa anderthalbstündiges öffentliches Fachgespräch zum Thema Blinde Flecken“ (Teil 1: Careleaver – Volljährig, aber nicht bereit?) durch. Im Fokus standen Jugendliche aus Pflegefamilien und Heimen, die am Übergang in die Selbstständigkeit stehen.

Als Sachverständige sprachen Laura Monath und Vicky Ulrich-von der Weth (Careleaver e.V.), Josefine Berning und Josephine Porth (Sozdia Stiftung Berlin) und unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin (Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin) und gaben wertvolle Einblicke in die Erfahrungen und Ressourcen der Betroffenen und bestehende Angebote der Praxis . Sie teilten Empfehlungen der unterstützenden Träger und Fachkräfte sowie wissenschaftliche Erkenntnisse, um die vielfältigen Herausforderungen und besonderen Bedürfnisse der Careleaver beim Übergang in die Selbstständigkeit besser zu berücksichtigen und Unterstützungsmöglichkeiten zu verbessern. 

Laurette Rasch sprach über den Gebrauchswert des SGB VIII, die Ressourcen und Wünsche der Careleaver, die Langzeitstudie und ein Thema, das ihr persönlich besonders am Herzen liegt, die Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit(sförderung). Sie betonte, dass Kinder-, Jugend- und Familiengesundheit mehr umfasst als medizinische Versorgung, sondern auch durch die Beziehungen im Alltag, Unterstützungsstrukturen und Netzwerke geprägt ist. Wichtig sei eine gezielte Vernetzung im Sinne von Präventionsketten, um bestmögliche Unterstützung für die Careleaver zu bieten. 

Das komplette können Sie hier sehen.

Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verstehen!

Careleaver sind junge Menschen, die in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe wie einer Pflegefamilie oder Wohngruppe gelebt haben und am Übergang in ein eigenständiges Leben stehen. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet “Fürsorge-Verlasser”. Da diese jungen Erwachsenen oft schon mit 18 Jahren bzw. spätestens 21 Jahren die Betreuung verlassen und dann keinen familiären Rückhalt haben, ist dieser Schritt häufig mit Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen verbunden.

Die Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der klaren Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten.

Die 7. Sitzung der Kommission zur Wahrnehmung der  Belange der Kinder (Kinderkommission) im Bundestag mit Laurette Rasch (KHSB)