Öffentliches Fachgespräch zum Thema „Careleaver“ im Bundestag
Gestern, am Mittwoch, dem 3. Dezember, führte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) ein etwa anderthalbstündiges öffentliches Fachgespräch zum Thema Blinde Flecken“ (Teil 1: Careleaver – Volljährig, aber nicht bereit?) durch. Im Fokus standen Jugendliche aus Pflegefamilien und Heimen, die am Übergang in die Selbstständigkeit stehen.
Als Sachverständige sprachen Laura Monath und Vicky Ulrich-von der Weth (Careleaver e.V.), Josefine Berning und Josephine Porth (Sozdia Stiftung Berlin) und unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin
Laurette Rasch sprach über den Gebrauchswert des SGB VIII, die Ressourcen und Wünsche der Careleaver, die Langzeitstudie
Das komplette
Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verstehen!
Careleaver sind junge Menschen, die in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe wie einer Pflegefamilie oder Wohngruppe gelebt haben und am Übergang in ein eigenständiges Leben stehen. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet “Fürsorge-Verlasser”. Da diese jungen Erwachsenen oft schon mit 18 Jahren bzw. spätestens 21 Jahren die Betreuung verlassen und dann keinen familiären Rückhalt haben, ist dieser Schritt häufig mit Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen verbunden.
Die Kinderkommission