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Verlängerung von Medien

Sie können die Leihfrist Ihrer Medien zwei Mal ohne Vorlage der Medien in Ihrem Bibliothekskonto, in der oder am Selbstverbucher verlängern. Voraussetzung dafür ist, dass die Medien nicht vorgemerkt sind.

Eine dritte Verlängerung ist nur über das Bibliothekspersonal per E-Mail, Anruf, per Post oder persönlich in der Bibliothek möglich.
Auch hier ist eine Verlängerung nicht möglich, sollte das Medium vorgemerkt sein.

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