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Kuratorium

Das Kuratorium der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) ist das zentrale Organ zur Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Hochschule, Träger und Senatsverwaltung. Es  begleitet die strategische Umsetzung des Bildungs- und Forschungsauftrags im Sinne einer kooperativen Hochschulentwicklung. 
 

Zusammensetzung und Aufgaben

Die Mitglieder des Kuratoriums setzen sich aus Personen zusammen, die entweder kraft ihrer Funktion diesem Gremium angehören oder vom Erzbischof von Berlin, Dr. Heiner Koch, berufen werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sowohl Organisationen, die im sozialen Bereich tätig sind, vertreten sind als auch Menschen aus Politik und Gesellschaft. Der Erzbischof ist Vorsitzender des Kuratoriums; seine ständige Vertretung in diesem Amt nimmt der Generalvikar, Pater Manfred Kollig, wahr.

Kraft ihrer Funktion im Erzbischöflichen Ordinariat (EBO) sind die*der Leiter*in des für die Hochschulen zuständigen Bereichs und der*die Leiter*in des für Finanzen zuständigen Bereichs Mitglieder im Kuratorium; erstere*r hat den stellvertretenden Vorsitz inne. 

Vom Erzbischof ernannt werden folgende Mitglieder:

  • drei Personen, die vom Caritasverband für das Erzbistum vorgeschlagen werden und
  • vier Personen, die sich durch besondere Erfahrung und Einsatz für Wissenschaft, Forschung, Kultur, soziale ud ökologische achhaltigkeit oder für die Gesellschaft auszeichnen. 

Alle diese Personen sind stimmberechtigte Mitglieder. Darüber hinaus werden ein Mitglied aus der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin und ein studentisches Mitglied vom Erzbischof berufen; sie haben eine beratende Stimme ebenso wie die*der Präsident*in, die*der Vizepräsident*in für Studium und Lehre und die*der Kanzler*in.

Die Aufgaben des Kuratoriums ergeben sich im Wesentlichen aus der Verfassung und der Grundordnung der KHSB. Sie betreffen im Wesentlichen:

  • Strategische Steuerungen: Das Kuratorium begleitet und überwacht die Umsetzung des Bildungsauftrags gemäß den Zielen der KHSB und wirkt bei der Einrichtung, Anpassung und Schließung wissenschaftlicher Einheiten, einschließlich von Zentralinstituten, sowie bei der Strukturierung von Organisationseinheiten mit.
  • Studienangebote: Das Kuratorium stimmt der Einrichtung, Weiterentwicklung und Aufhebung von Studiengängen zu und legt die Zweckbestimmung von Professuren auf Vorschlag des Akademischen Senats fest.
  • Personalentscheidungen: Das Kuratorium ist an der Berufung von Professor*innen beteiligt und schlägt Kandidat*innen für das Amt der*des Präsidentin*Präsidenten und der Vizepräsident*innen dem Erweiterten Akademischen Senat zur Wahl vor. Ebenso schlägt das Kuratorium dem Erzbischof eine Person für das Amt der*des Kanzlerin*Kanzlers vor.
  • Rechtsetzung: Das Kuratorium genehmigt Satzungen und Ordnungen, die Akademischen Senat beschlossen wurden, sowie die Grundordnung, die der Erweiterte Akademische Senat verabschiedet.
  • Finanzverantwortung: Das Kuratorium beschließt den Haushaltsplan, genehmigt den Jahresabschluss und entlastet die*den Kanzler*in.

Das Kuratorium tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Seine Sitzungen sind - mit Ausnahme von Personalentscheidungen - hochschulöffentlich.

Termine
Sitzung
17:00 Uhr
Veranstaltung
17:00 Uhr
„An der KHSB lernen Menschen, in sozialen und pastoralen Berufen aus der Haltung Jesu zu wirken: unterstützen statt unterdrücken, verbinden statt spalten, befrieden statt bekriegen.“
Pater Manfred Kollig SSCC
Erzbischöfliches Ordinariat, Generalvikar
Besetzung des Kuratoriums der KHSB
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Ansprechperson

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Martin Wrzesinski

Martin Wrzesinski

Kanzler
Termin nach Vereinbarung
Raum 2.035