Die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis ist Anlaufstelle bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität und bei Verdacht auf Fehlverhalten. Sie berät vertraulich, unabhängig und unterstützt bei der Klärung und Vermittlung in Konfliktsituationen.
Zur Wahrung guter Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Integrität hat die KHSB in Umsetzung des DFG-Kodex die Funktion der „Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis“ eingerichtet.
Der Akademische Senat hat hierfür eine Ombudsperson gewählt, an die sich alle Mitglieder und Angehörigen der KHSB wenden können – bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis oder bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Beispiele dafür sind kriselnde Betreuungsverhältnisse, persönliche Auseinandersetzungen, Datenmanipulation, Plagiatsvorwürfe oder Konflikte um Autorschaft und Datennutzung.
Die Ombudsperson ist eine neutrale und qualifizierte Ansprechperson, die in solchen Fällen vertraulich berät und – soweit möglich – lösungsorientierte Vermittlung unterstützt.
Sie unterliegt der Schweigepflicht, handelt unparteiisch und wahrt die Vertraulichkeit gegenüber allen Beteiligten – sowohl gegenüber Ratsuchenden als auch gegenüber beschuldigten Personen. In ihrer Funktion arbeitet sie unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.
Darüber hinaus können sich alle Mitglieder und Angehörigen der KHSB auch an das überregionale „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ wenden.
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