Die*der Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung setzt sich für Chancengleichheit und eine diversitätssensible und diskriminierungsarme Hochschulkultur ein. Ziel ist es, Teilhabe zu fördern, Diskriminierung entgegenzuwirken und faire Studien- und Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen.
Die*der Beauftragte berät das Präsidium, Hochschulgremien und Arbeitsbereiche der Hochschule in Fragen der Diversität, Gleichstellung und Antidiskriminierung. Im Fokus stehen Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe und zum Abbau von Diskriminierung – z. B. aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Sprache, sexueller Identität oder sozialem Status. Auch bei der Entwicklung von Studiengängen, Fragen der Studierbarkeit oder Berufungsverfahren bringt sich die*der Beauftragte beratend ein. Studierende, Lehrende und Mitarbeitende, die von Diskriminierung und Benachteiligungen betroffen sind, finden hier eine vertrauliche Anlaufstelle.
Die*der Beauftragte hat Antrags-, Rede- und Teilnahmerecht in allen Hochschulgremien und berichtet mindestens alle zwei Jahre dem Akademischen Senat über die Entwicklungen in ihrem*seinem Aufgabenbereich. Durch die enge Zusammenarbeit mit inner- und außerhochschulischen Akteur*innen trägt die*der Beauftragte aktiv zu einer inklusiven und chancengerechten Hochschulentwicklung bei.
Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern weiter.