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Erasmus+

Als Mitglied unserer Hochschule können Sie durch die Teilnahme der KHSB am Erasmus+ Programm wertvolle internationale Erfahrungen sammeln. Gefördert werden beispielsweise studienintegrierte Auslandsaufenthalte, Weiterbildungen oder Lehrerfahrungen im Ausland. Lernen Sie die Angebote des Programms kennen.

Förderschwerpunkte

Die KHSB ist durch die European Charter for Higher Education (ECHE) berechtigt, am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (Erasmus+) teilzunehmen. Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen nach Antragstellung und Bewilligung vom International Office gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität für Lehrzwecke (STA)
  • Mobilität für Fort- und Weiterbildungszwecke (STT)

Derzeit nimmt unsere Hochschule an der Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen (KA 131) – in der Programmgeneration 2021–2027 teil. Das Programm basiert auf dem Erasmus Policy Statement (EPS) der KHSB. Die Programmschwerpunkte liegen auf den Themen Digitalisierung, Chancengleichheit durch bessere Inklusion sowie Nachhaltigkeit. Dieses Engagement trägt dazu bei, die Hochschule in diesen wichtigen Zukunftsbereichen weiter zu stärken.

Das Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.

Fördervoraussetzungen

Sie müssen an der KHSB immatrikuliert sein und dürfen Ihren Hauptwohnsitz nicht dort haben, wo Sie im Rahmen des Programms hinfahren wollen.

Der Studienaufenthalt muss Bestandteil des Studienprogramms sein, welches zu einem anerkannten akademischen Grad führt. Praktika/Praxisaufenthalte sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Curriculums sein.

Der Auslandsaufenthalt sollte nicht zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führen.

Auslandsaufenthalte können im Bachelor und im Master jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Die 12 Monate gelten pro Studienzyklus, das heißt: Die Zählung beginnt im Masterstudium wieder von vorn. Ein Graduiertenpraktikum zählt dabei zum zuletzt abgeschlossenen Studienzyklus. Wiederholte Förderungen sind möglich, z.B. für einen Studienaufenthalt und zusätzlich für ein Praktikum. 

Ein Studienaufenthalt im Ausland kann ab einer Dauer von zwei Monaten gefördert werden. Für Studierende im Bachelor ist ein Aufenthalt ab dem 3. Semeser sinnvoll, im Master oft schon früher. Auch Praktika im Ausland können ab zwei Monaten gefördert werden. 

Für die Förderung müssen Sie im Antrag nachweisen, dass Sie die Unterrichtssprache an der Partnerhochschule gut beherrschen - je nach Hochschule ist mindestens B1, manchmal auch bis C1 erforderlich. Auch für ein Praktikum im Ausland wird in der Regel Sprachkenntnis auf mindestens B1-Niveau verlangt - je besser Ihre Sprachkenntnisse, desto einfacher die Verständigung im Arbeitsalltag. 

  • keine Studiengebühren an der Partnerhochschule,
  • Anerkennung der vorab im Learning Agreement vereinbarten und mit Transcript of Records/Traineeship Certificate nachgewiesenen, im Ausland erbrachten akademischen Leistungen auf den Studiengang und Nennung im Diploma Supplement,
  • Unterstützung bei der fachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Partnerhochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.,
  • monatliche Förderung (Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten),
  • Sondermittel für Studierende mit Sonderbedürfnissen. 

Mit der Schweiz ist derzeit nur ein Austausch über das SWISS Programme möglich. Die Bewerbungskriterien sind wie bei dem Erasmus+ Programm. Interessierte Studierende bewerben sich dazu bitte zu den Erasmus+ Fristen beim International Office.

Monatliche Förderzuschüsse

Ab dem Sommersemester 2025 werden Auslandsaufenthalte aus den Projektmittel des Jahres 2024 gefördert. Dabei gelten neue Einstufungen für die Lebenshaltungskosten im Gastland. Einen Überblick über die aktuellen Förderraten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. 

Die Festlegung der monatlichen Raten erfolgt durch die Nationale Agentur DAAD auf Grundlage des der Europäischen Kommission.

Förderzuschüsse zu den Lebenshaltungskosten
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren und niedrigen Lebenshaltungskosten
zusätzliche Leistungen
Bewerbung auf einen Förderzuschuss

Die Erasmus+ Förderzuschüsse werden pro Semester ausgeschrieben und vergeben. Die jeweilig gültigen monatlichen Raten entnehmen Sie bitte  der Tabelle "Förderzuschüsse zu den Lebenshaltungskosten".

Bewerbungsfristen:

  • für das Sommersemester:  15. September des Vorjahres
  • für das Wintersemester der 15. März desselben Jahres. 

Wichtig: Bitte achten Sie auch auf aktuelle Sonderausschreibungen!

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens zu den oben angegebenen Semesterfristen mit dem jeweiligen Erasmus+ Antrag. 

Zum vollständigen Antrag gehören:

  • der ausgefüllte und unterschriebene Erasmus+ Antrag,
  • ein Motivationsschreiben,
  • der Sprachnachweis sowie
  • eine aktuelle Leistungsübersicht aus dem QIS-Portal bzw. Open Campus Portal. 

Die Auswahlkriterien sind: die fristgerechte, vollständige Abgabe der Bewerbungsunterlagen, Studienerfolg, fachlich-inhaltliche Sinnhaftigkeit für den Studiengang oder akademische Relevanz des Vorhabens. Alle Formulare, Unterlagen und Detailinformationen finden Sie im (Einschreibecode EraS2010).

Neuerungen in der aktuellen Programmgeneration

Derzeit ist die Erasmus+ Programmgeneration 2021–2027 aktuell. Nachfolgend fassen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen kurz zusammen. 

  • Green Travel: Wenn Sie für die An- und Abreise nicht das Flugzeug, sondern ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel (z.B. Zug oder Bus) nutzen, können Sie bis zu 4 zusätzliche Reisetage beantragen.
  • Top-up Praktikum & Social Top-Ups: Der Top-up für ein Praktikum kann mit einem Social Top-up kombiniert werden. Beispiel: Wenn Sie einen Social Top-up für Erstakademiker*innen erhalten, können Sie zusätzlich den Praktikums-Top-up beantragen.
  • Erasmus+ International: Über "Erasmus+ International" können in begrenztem Umfang auch Auslandsaufenthalte in bestimmten außereuropäischen Ländern gefördert werden (sogenannte nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer). Aktuelle fördert die KHSB im Rahmen der verfügbaren Mittel in Region 14 (Kategorie 1 der Förderraten)  z.B. Praktika im Vereinigten Königreich.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) von Hochschulmitarbeiter*innen beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten, die pauschal nach vom Fördermittelgeber vorgegebenen sogenannten "Stückkosten" abgegolten werden. 

Informationen dazu finden Sie im der Europäischen Kommission.

Wenn Sie sich für einen Förderzuschuss im Rahmen von Erasmus+ bewerben möchten, finden Sie hier einen guten Überblick zu den

Erasmus+ Charta

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Studierende, die ein Auslandsstudium oder -praktikum absolvieren wollen, eine Erasmus+ -Förderung beantragen. Was Sie als Erasmus+ Studierende*r erwarten können und was von Ihnen erwartet wird, beschreibt die für Studierende.

Europass

Um Ihre Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich darzustellen, können Sie die Möglichkeiten von Europass nutzen. Dies ist ein kostenloser Service der Euroäischen Kommission. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von  

Das International Office berät Sie gern dazu. 

Förderung von Mitarbeiter*innen

Internationale Mobilität für Mitarbeiter*innen: Als Mitarbeiter*in der KHSB können Sie über das Erasmus+ Programm verschiedene Möglichkeiten nutzen, um internationale Erfahrungen zu sammeln und/oder sich fachlich weiterzubilden. 

Sprachkurse: Zur Verbesserung Ihrer Englischkenntnisse können Sie Zuschüsse für Sprachkurse im In- und Ausland beantragen. Die Förderung ist sowohl anlassunabhängig als auch im Rahmen hochschulbezogener oder forschungsbezogener Vorhaben möglich. 

Lehrmobilität: Wenn Sie als Lehrkraft an unserer Hochschule tätig sind, haben Sie die Möglichkeit, über Erasmus+ Lehrerfahrungen im Ausland zu sammeln. An einer unserer Partnerhochschulen können Sie im Rahmen eines Kurzzeitaufenthalts von zwei Tagen bis zu zwei Wochen lehren.

Langzeit- und Weiterbildungsmobilitäten: Neben Kurzzeitaufenthalten können auch Langzeitaufenthalte für die Lehre an einer Gasthochschule beantragt werden. 

Darüber hinaus haben Sie als Mitarbeiter*in der KHSB die Möglichkeit, sich im Ausland fort- und weiterzubilden. Mögliche Formate sind unter anderem:

- Hospitationen (z.B. Job-Shadowing) an Partnerhochschulen oder in   Praxiseinrichtungen,
- didaktische Workshops, 
- Sprachkurse oder 
- Teilnahme an zentralen internationalen Weiterbildungswochen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Intranet. Vereinbaren Sie bei Interesse einen Beratungstermin im International Office. 

Organisatorisches




  (ECHE) 


(EPS)





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Marion Bonillo

Dr. Marion Bonillo

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