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Unterzeichnung der Dienstvereinbarung Verhaltenskodex

Veröffentlichung

Am 1. Juli 2026 wurde die Dienstvereinbarung zum Verhaltenskodex zwischen dem Dienstgeber, vertreten durch die Präsidentin Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber und dem stellvertretenden Kanzler, Gerd Tauschek, und der Mitarbeitervertretung (MAV) der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, vertreten durch die Vorsitzende, Nicole Poppe, unterzeichnet.
Nach § 7 Abs. 2 der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventionsordnung) müssen alle Einrichtungen des Erzbistums einen Verhaltenskodex haben, der insbesondere Fragen im Bereich sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und des Nähe- und Distanzverhältnisses regelt. Die KHSB hat sich in dafür entschieden, über diese geforderten Inhalte hinauszugehen und sich mit dem Verhaltenskodex über das kollegiale Verhalten insgesamt zu verständigen. Der mit dem Präventionsbeauftragten des Erzbistums abgestimmte Entwurf wurde in allen Mitgliedsgruppen ausführlich diskutiert und die finale Fassung nach einer Mitarbeitendenversammlung im März 2026 in eine Dienstvereinbarung überführt. Sie wird ergänzt durch Anwendungshinweise, die Konkretisierungen einzelner Regelungen enthält.

Unterzeichnung der Dienstvereinbarung Verhaltenskodex