Die KHSB behält sich vor, Angebote nicht zu veröffentlichen bzw. zu löschen, wenn zum Beispiel diskriminierende Einschränkungen enthalten sind.
Die veröffentlichten Stellenausschreibungen verbleiben für maximal 90 Tage auf der KHSB-Homepage. Sie erhalten eine Woche vor Ablauf eine E-Mail mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Wir verlinken ausschließlich vakante Stellen, die sich an Absolvent*innen und Student*innen der Studiengänge richten, die einen Bachelor/Master-Studienabschluss erfordern und somit Teil des Studienangebotes der KHSB sind.
Eine Veröffentlichung fachfremder Stellenausschreibungen, sowie von Angeboten durch Bildungsträger, Personalvermittlungen und private Anbieter ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Stellenanzeigen publizieren können, die nicht diesen Kriterien entsprechen.
Vielen Dank!
Die Hochschule ist verpflichtet zu prüfen, ob die Anleitung der Studierenden in der Praxis durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgt. Dies wird durch den Qualifikationsnachweis sichergestellt.
Für die Praxisanleitung werden folgende Berufsabschlüsse vorausgesetzt:
- B.A. Soziale Arbeit: Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in /Sozialpädagoge*in mit staatl. Anerkennung
- B.A. Heilpädagogik: Dipl. oder B.A. Heilpädagoge*in oder Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagoge*in mit staatl. Anerkennung; ggf. Dipl. bzw. B.A. Psychologe*in, Sonder – oder Rehapädagog*in
- B.A. Kindheitspädagogik: B.A. Kindheitspädagoge*in oder Dipl. oder B.A. Sozialarbeiter*in /Sozialpädagoge*in; ggf. Erzieher/in mit mehrjähriger Berufserfahrung und Zusatzqualifikation
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Jobbörse
Sie möchten eine Stellenanzeige einstellen und haben allgemeine Fragen dazu, dann wenden Sie sich bitte an Frau Specovius.
Studienintegriertes Praktikum
Für spezifische Fragen zu den Anerkennungsnachweisen ist das Praxisreferat die richtige Anlaufstelle.