Das ICEP beschäftigt sich aus einer menschenrechtsethischen Perspektive mit dem Phänomen Behinderung, insbesondere mit Blick auf seine soziale Inszenierung und damit einhergehende gesellschaftliche Ausgrenzungstendenzen. Den theoretischen Bezugsrahmen und expliziten Fokus der Arbeit bildet das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen“, das in Deutschland häufig als UN-Behindertenrechtskonvention abgekürzt wird (UN-BRK). Die UN-BRK stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Diskriminierungsschutz und formuliert konzeptionelle Bausteine für eine inklusive Gesellschaft. Diesen Prozess der Umgestaltung traditioneller „Behindertenpolitik“ zu einer rechtebasierten Politik der Inklusion begleitet das ICEP durch seine ethische Expertise. Im Zentrum steht die Frage, wie in Bildung, Professionalität und Politik die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft auf der Grundlage von Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit erreicht werden kann.
