Durch die staatliche Anerkennung sollen die Qualität der Ausbildung sichergestellt und ein hoher professioneller Standard in der Berufsausübung gewährleistet werden.
Bei vielen Trägern ist die staatliche Anerkennung zudem relevant für Ihre tarifliche Eingruppierung. Mit dem Bachelorabschluss der KHSB erlangen Sie die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in, Heilpädagog*in oder Kindheitspädagog*in. Nach Abschluss Ihres Studiums können Sie die staatliche Anerkennung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen.
Die staatliche Anerkennung erhalten Studierende mit den Bachelorabschlüssen Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik. Absolvent*innen der Masterstudiengänge erhalten keine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in. Die Senatsverwaltung nimmt ausschließlich Anerkennung von Bachelorabschlüssen vor.

Als Grundlage Ihrer Anerkennung gilt das
Eine Originalbescheinigung über die bestandene Bachelorprüfung finden Sie nach Ihrer bestandener Abschlussprüfung in Ihrem OpenCampus Konto (Studienabschlussbescheinigung).
Ihre Zeugnisdokumente werden auf der Graduiertenfeier im Mai bzw. November ausgehändigt. Zusätzlich zu ihren Zeugnisdokumenten erhalten Absolvent*innen eine beglaubigte Kopie ihres Zeugnisses und ihrer Urkunde. Beides benötigen Sie für den Antrag der staatlichen Anerkennung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihren Berufseinstieg.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.