Studierende haben die Möglichkeit, während des Studiums bis zu zwei Urlaubssemester zu nehmen und Ihr Studium aus wichtigen Grund zu pausieren. Erfahren Sie mehr über die Beurlaubungsgründe und die Schritte der Beantragung.

Ab dem zweiten Fachsemester können Sie aus wichtigem Grund einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Sie können bis zu zwei Urlaubssemster beantragen. Jedes Semester muss individuell beantragt werden.
Während Ihres Urlaubssemesters behalten Sie Ihren Studierendenstatus. Sie können auch Prüfungsleistungen im Urlaubssemester erbringen, sofern Sie die Lehrveranstaltung vor der Beurlaubung abschließend besucht haben.
Im Urlaubssemester zahlen Sie keine Semesterbeiträge. Es fallen nur die
Bitte beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester nicht berechtigt sind, das Deutschlandsemesterticket zu beziehen.
Mögliche Gründe für ein Urlaubssemester sind:
- Krankheit
- Auslandsaufenthalt
- Freiwilligendienst
- Praktikum im Inland
- Elternzeit, familäre Pflege
- Soziale Notlage (dieser Grund ist nur für ein Beurlaubungssemester möglich)
Ein Antrag auf Beurlaubung ist im Rückmeldezeitraum in OpenCampus zu stellen.
Sommersemester: 15.01. - 28.02.
Wintersemester: 15.06. - 31.07.
Tritt der Grund für die Beurlaubung nach dem Rückmeldezeitraum ein, kann der Antrag bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn gestellt werden.
Nur für HIS/QIS Studierende
FAQ Urlaubssemester
Nein, es gelten die oben genannten Antragsfristen.
Erläutern Sie Ihre Situation. Hängen Sie die Erläuterung Ihrem digitalen Antrag an. Jeder Antrag wird einzeln geprüft.
Nein, die Antragsstellung erfolgt über OpenCampus.
Studierende, die in unserem alten System HIS/QIS verwaltet werden, nutzen den Urlaubsantrag, der unter
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Sprechzeiten vor Ort:
Montag und Donnerstag
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.