Teilzeitstudium

Es gibt Lebenslagen, in denen neben dem Studium auch andere Themen von Bedeutung sind. Als Student*in eines Vollzeitstudiengangs haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium auch in Teilzeit zu absolvieren. Sie besuchen in dem Fall pro Semester weniger Lehrveranstaltungen und studieren dafür länger. 

Vorab der Beantragung

Ein Teilzeitstudium ermöglicht die Vereinbarkeit von Studium und Arbeit/Familie. Für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten kann ein Teilzeitstudium im Einzelfall ebenfalls eine Alternative zum Vollzeitstudium sein.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor der Antragsstellung bei der Studienberatung über die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums informieren. 

Die Kolleginnen der helfen Ihnen bezüglich der Kurswahl in einem Teilzeitstudium gern weiter.
 

Antragsfrist

Einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen Sie bitte in Ihrem Konto in OpenCampus.

Sommersemester: bis zum 15.03.
Wintersemester: bis zum 15.09.

Für einen Widerruf vom Teilzeitstudium gelten die selben Fristen.

Was muss beachtet werden?
  • Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren wird durch ein individuelles Teilzeitstudium nicht berührt.
  • Teilzeitstudierende sind nicht BaföG-berechtigt. Mit dem Wegfall des BaföG-Anspruchs, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld und in besonderen Lebenslagen kann ausnahmsweise Bürgergeldbezug möglich sein.
  • Teilzeitsemester zählen als ganze Hochschulsemester und halbe Fachsemester.
  • Eine Befreiung vom Deutschlandsemesterticket ist nicht möglich.
  • Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitcurriculum besteht nicht.
  • Auch das Abschlusssemester können Sie in Teilzeit absolvieren. Das Teilzeitstudium hat keine Auswirkung auf die Länge der Bearbeitungszeit von Prüfungen, inkl. der Abschlussarbeit.
  • Ein Antrag auf Teilzeitstudium gilt bis auf Widerruf. Sie müssen also nicht jedes Semester einen neuen Antrag stellen. Wenn Sie nicht länger in Teilzeit studieren möchten, senden Sie Ihren Widerruf fristgerecht per Mail an das Studierendensekretariat. 
Organisatorisches






FAQ Teilzeitstudium

Nein, nicht zwangsläufig. Sie können auch im Vollzeitstudium weniger als 100% der Lehrveranstaltungen besuchen.

In der Regel bedeutet ein Teilzeitstudium, dass Sie an ca. 50% der Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Ja, das ist möglich. Wenn Sie wieder in Vollzeit studieren möchten, widerrufen Sie Ihren Antrag auf Teilzeit, indem Sie das Studierendensekretariat per Mail informieren. Bitte beachten Sie die Fristen.

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechzeiten vor Ort:

Montag und Donnerstag 
9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern telefonisch oder per Mail erreichen.

SF

Sorina Fritz

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
JM

Jessica Miling

Studierendensekretariat
Termin nach Vereinbarung
Raum 1.103
Die Studienorganisation

bietet Studierenden Unterstützung bei Fragen zum Studienverlauf und berät zur Kurswahl nach Studiengangwechsel oder Quereinstieg in ein höheres Fachsemester.

AK

Anne-Sophie Konz

Studienorganisation
Termin nach Vereinbarung
Raum 2.083
Isabelle Azrak

Isabelle Azrak

Studienorganisation / Campusmanagement
Termin nach Vereinbarung
Raum 2.083