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Antrag auf Bezuschussung zu Semesterbeiträgen

Antrag auf Bezuschussung zu Semesterbeiträgen

Sommersemester:  15. April
Wintersemester:     15. Oktober

Der Zuschuss ist als Rückzahlung zu gezahlten Semesterbeiträgen zu verstehen. Die Höhe ist abhängig vom berechneten, individuellen Bedarfswert, dem höchsten Bedarfswert, der Höhe des Fonds, dem Mindestzuschussfaktor und den festgelegten Pauschalen und kann daher jedes Semester anders ausfallen. Ein Zuschuss kann nur bei positivem Bedarfswert erfolgen. Der Antrag basiert auf der Bezuschussungs und Befreiungs Ordnung (BBO) der KHSB. Die Mitteilungen über Antragsentscheidungen tragen nicht den Charakter eines Bescheides oder Verwaltungsaktes und beinhalten kein Widerspruchsrecht.

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Zur Person

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Bedarfe

Bist Du alleinerziehend?

Ausgaben

Sind die Heizkosten in oben genannter Gesamtmiete enthalten?

Einkommen

Bitte gebe in allen Feldern die monatlichen Durchschnittsbeträge an.

Mehrbedarf

Siehe Durchführungsverordnung, 3.2 Monatlicher Bedarf

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