Der Erweiterte Akademische Senat ergänzt den Akademischen Senat bei der Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben. Seine Hauptaufgabe ist die Wahl der*des Präsidentin*Präsidenten und der Vizepräsident*innen.
Der Erweiterte Akademische Senat besteht zunächst als allen Mitgliedern des Akademischen Senats. Darüber hinaus gehören ihm an:
- sechs Professor*innen, einschließlich Gastprofessor*innen,
- zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, der Lehrkräfte für besondere Aufgaben und der Lehrbeauftragten,
- zwei Studierende und
- zwei Mitarbeiter*innen aus Technik, Service und Verwaltung.
Die Aufgaben des Erweiterten Akademischen Senats sind neben der Wahl des Präsidiums die Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichts und die Verabschiedung der Grundordnung.
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