Der Akademische Senat (AS) ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung an der Hochschule. Er trifft zentrale Entscheidungen in Angelegenheiten von Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung und gestaltet so maßgeblich das akademische Profil und die Entwicklung der Hochschule.
Der Akademische Senat besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Präsident*in als Vorsitzende*r mit beratender Stimme
- Vizepräsident*innen mit beratender Stimme
- sieben hauptamtlich lehrende Professor*innen, einschließlich Gastprofessor*innen
- zwei Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen , der Lehrkräfte für besondere Aufgaben und der Lehrbeauftragten
- zwei Studierende
- zwei Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung
- die*der Kanzler*in mit beratender Stimme
- ein*e Mitarbeiter*in Präsidiums als Protokollant*in
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die*der Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung sind beratende Mitglieder. Der AS tagt vier bis fünf Mal im Semester; seine Sitzungen sind - mit Ausnahme von Personalentscheidungen - hochschulöffentlich.
Der Akademische Senat entscheidet in grundlegenden Fragen von Lehre, Studium, Forschung und Hochschulentwicklung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Lehre und Studium: Der AS legt die Grundsätze für Lehre, Studium und Prüfungen fest und beschließt sowohl die Rahmenprüfungsordnung als auch die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge.
- Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Der AS entscheidet zu grundsätzlichen Fragen der Forschung, u.a. die Forschungsstrategie und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, u.a. zur Einrichtung eines Promotionskollegs oder eines Promotionszentrums.
- Studiengänge und Organisation: Der AS erarbeitet Vorschläge zur Einrichtung, Weiterentwicklung oder Aufhebung von Studiengängen sowie zur Strukturierung wissenschaftlicher Organisationseinheiten.
- Kooperationen: Der AS nimmt Stellung zu geplanten Kooperationsverträgen mit anderen Hochschulen, mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder anderen Organisationen und Institutionen.
- Satzungen und Ordnungen: Der AS beschließt Ordnungen und Satzungen der Hochschule und nimmt Stellung zur Grundordnung.
- Haushalt: Der AS nimmt zum Entwurf des Haushaltsplans Stellung und billigt diesen.
- Gleichstellung: Der AS beschließt Frauenförderrichtlinien, Gleichstellungspläne und -konzepte.
Der AS kann Kommissionen zur Unterstützung einsetzen, über deren Aufgaben, Besetzung und Amtszeit er entscheidet.
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