Die*der BAföG-Beauftragte sichert die Mitwirkung der Hochschule im Förderverfahren nach § 48 BAföG und bietet Studierenden in besonderen Lebenslagen individuelle Beratung bei Fragen zur Ausbildungsförderung und ihren sozialen Rahmenbedingungen.
Die*der BAföG-Beauftragte trägt die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Hochschule im Verwaltungsverfahren. Dabei wird sie*er vom Prüfungsamt unterstützt. Die*der Beauftragte bleibt für die rechtssichere Ausgestaltung und Überwachung des Gesamtverfahrens verantwortlich.
Neben der formalen Zuständigkeit nimmt die*der BAföG-Beauftragte eine ergänzende beratende Rolle ein – insbesondere für Studierende mit komplexen Lebenssituationen, untypischen Bildungswegen oder schwierigen familiären Rahmenbedingungen. In diesen Fällen erfolgt eine intensive, niedrigschwellige Beratung, die weit über Standardinformationen hinausgeht. Sie ergänzt das Angebot der Förderbehörden und entspricht dem sozialen Profil der KHSB als Hochschule in kirchlicher Trägerschaft.
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