Die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur ergeben sich aus § 100 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG). Bitte beachten Sie dabei, dass das BerlHG eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis voraussetzt, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (§ 100 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b).
Die Erfüllung dieser Zeit setzt Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 % der Regelarbeitszeit im gesamten notwendigen Zeitraum voraus. Die Nachweise für die berufliche Praxis müssen mit eingereicht werden. Bei einer Online-Bewerbungen fassen Sie bitte alle Unterlagen vollständig in einer pdf-Datei zusammen. Über den Stand des Berufungsverfahrens können Sie sich jederzeit auf unserem
- Lebenslauf,
- Darlegung des akademischen Werdegangs,
- ausführliche Darstellung der bisherigen Tätigkeit in Forschung, Lehre und Praxis, insbesondere sind die Zeiten tabellarisch zu dokumentieren, die in der Praxis innerhalb und außerhalb von Hochschulen erbracht wurden (Dauer, Arbeitsbereich und Wochenarbeitsstunden der Praxiszeiten müssen tabellarisch dokumentiert und in den Bewerbungsunterlagen nachgewiesen werden.),
- Darstellung bisheriger pädagogischer Tätigkeit,
- Kopien der Hochschulabschlusszeugnisse bzw. der Staatsprüfung,
- Kopie der Promotionsurkunde bzw. ggf. der Habilitationsurkunde,
- Kopie der Tätigkeitszeugnisse,
- Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen.