Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt für die gesamte Sozialwirtschaft eine bedeutende Veränderung dar. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hin zur personenzentrierten Leistungserbringung ist ein Paradigmenwechsel mit Veränderungen auf allen Ebenen: Leistungsberechtigte, Leistungsträger und Leistungserbringer. In der Lebenshilfe gGmbH Berlin wird im Rahmen des Projekts „Zukunft Inklusion“ eine mögliche Umsetzung der Veränderungen gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt und erprobt. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung werden die Erfahrungen und Perspektiven der verschiedenen Gruppen der Beteiligten sichtbar gemacht, die Veränderung dokumentiert und der Prozess reflektiert.