Studieren mit Behinderung
Behinderte Studienbewerber/ -bewerberinnen und chronisch Kranke können sich mit ihren speziellen Fragen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Beauftragte: | Prof. Dr. Werner Brill |
Raum: | 3.024 |
Tel.: | 030/501010-970 |
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Kontakt: |
Beratung beim Studentenwerk Berlin
Eine Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressenten und Studierende bietet auch das Studentenwerk Berlin an:
Studentenwerk Berlin
Hardenbergstraße 34 (EG)
10623 Berlin
Tel: 030 - 3112 311
Sprechzeiten:
Di. 10.00 - 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende
Macht ein Student durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, daß er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Leistungsnachweise oder Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, entscheidet der Prüfungsausschuss, welche gleichwertigen Leistungen der Student zu erbringen hat. Bei der Entscheidung über den Nachteilsausgleich ist die individuelle Behinderung zu berücksichtigen.