Studieren mit Behinderung

Behinderte Studienbewerber/ -bewerberinnen und chronisch Kranke können sich mit ihren speziellen Fragen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

 

 Beauftragte:

Prof. Dr. Werner Brill

 Raum:

 3.024 

 Tel.:

 030/501010-970

 Sprechzeiten:   

 nach Vereinbarung

 Kontakt:

werner.brill(at)khsb-berlin.de

 

 

Beratung beim Studentenwerk Berlin

Eine Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressenten und Studierende bietet auch das Studentenwerk Berlin an:

 

Studentenwerk Berlin

Hardenbergstraße 34 (EG)

10623 Berlin

Tel: 030 - 3112 311 

 

Sprechzeiten: 

Di. 10.00 - 13.00 Uhr 

und nach telefonischer Vereinbarung 

 

 

Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende

Macht ein Student durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, daß er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Leistungsnachweise oder Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, entscheidet der Prüfungsausschuss, welche gleichwertigen Leistungen der Student zu erbringen hat. Bei der Entscheidung über den Nachteilsausgleich ist die individuelle Behinderung zu berücksichtigen.