Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin  
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Studieren mit Kind

 

Die KHSB möchte gerne Studierenden mit Kindern bis zu zwei Jahren die Betreuung ihrer Kinder auch während der Studienzeiten erleichtern. Deshalb stellt die Hochschule einen Raum zur Verfügung, in dem die Kinder von den Eltern oder anderen Personen, die die Eltern damit beauftragt haben, betreut werden können. Ein eigenes Kindertagesbetreuungsangebot organisiert die Hochschule nicht. Sie will vielmehr den Studierenden als Eltern die Möglichkeit geben, die Betreuung ihrer Kinder im Sinne des § 25 SGB VIII selbst zu organisieren.

 

Sollten Studierende mit einem Kind, das während der Studienzeiten von einer anderen Person betreut werden soll, Bedarf an einer finanziellen Unterstützung haben, können sie über den Verwaltungsleiter eine solche Unterstützung von der Hochschule erhalten.

 

Die studentischen Vertretungsorgane geben Studierenden mit Kindern Hilfestellung bei der Organisation einer Kinderbetreuung.