Das Forschungsprogramm des Promotionskollegs
Das Forschungsprogramm bildet mit dem Themenfeld Soziale Professionen und Menschenrechte den gemeinsamen fachtheoretischen Bezug für die Teilnehmer/innen. Innerhalb des Promotionskollegs sollen Forschungsarbeiten durchgeführt werden, die das Verhältnis von Sozialen Professionen und Menschenrechten reflektieren. Ein menschenrechtsfundiertes Verständnis Sozialer Professionen erschließt sich nicht von selbst, sondern muss wissenschaftlich reflektiert, gerechtfertigt und handlungstheoretisch konzeptioniert werden. Zentral soll es deshalb im Rahmen des Promotionskollegs um Fragen der Konzeptionierung und Implementierung eines menschenrechtsfundierten und -geleiteten sozialprofessionellen Handelns gehen. Hierfür bedarf es eines fachlich fundierten und reflektierten Handlungswissens, das durch Praxisforschung generiert werden muss. Über den gemeinsamen Bezugspunkt der Menschenrechte hinaus, werden im Rahmen des Forschungsprogramm daher auch forschungsmethodische Zugänge erörtert und damit Diskurse über die fachwissenschaftlichen Verständnisse von Praxisforschung eröffnet.
Kollegiat/innen des Promotionskollegs müssen im Rahmen des Kollegs ihr je eigenes Promotionsvorhaben in Hinblick auf dessen expliziten Bezug zum Forschungsprogramms entfalten.