Wege zur Promotion nach einem Fachhochschulabschluss

Die Kultusministerkonferenz hat mit einem Beschluss vom Dezember 1992 Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschulen grundsätzlich die Möglichkeit der Promotion eingeräumt.  Inzwischen ist dieser Beschluss in die Hochschulgesetze der Bundesländer eingegangen und dementsprechend sehen auch die meisten Promotionsordnungen der universitären Fakultäten und Fachbereiche Regelungen zur Promotionszulassung von FH-Absolventen/-innen vor.

  • An welchen Universitäten ist eine Promotion möglich?
  • Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt werden?
  • Wie lange dauert das Zulassungs- und  Promotionsverfahren?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Antworten zu diesen Fragen finden Sie auf folgenden Seiten:

 

Grundsätzliche Informationen

Die Katholische Hochschule für Sozialwesen hat zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Jahr 2010 das Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.